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auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Bayerischen
Landespersonalausschusses.
Die Aufgabe des Bayerischen Landespersonalausschusses (LPA) und seiner
Geschäftsstelle ist es, die einheitliche und gerechte Durchführung der
beamtenrechtlichen Vorschriften bei allen öffentlichen Dienstherren im Freistaat
Bayern sicherzustellen. Vor allem bei Entscheidungen über die Einstellung und
Beförderung von Beamtinnen und Beamten sollen alle sachfremden Einflüsse
ausgeschlossen werden.
Wir beraten die kommunalen und staatlichen Dienststellen in laufbahnrechtlichen
Angelegenheiten, klären die Erfolgsaussichten von Anträgen an den
Landespersonalausschuss und sind bei der
Erstellung sachdienlicher Anträge behilflich.
Darüber hinaus führen wir die Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der
öffentlichen Verwaltung und der Justiz sowie für die Studiengänge an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern durch. Diese
Verfahren sind der Schlüssel um Beamter oder Beamtin bei den
staatlichen und kommunalen Behörden zu werden.
Auf unserer Internetseite haben wir alle wichtigen Informationen zu unseren
Tätigkeitsbereichen für Sie zusammengestellt. Während der Anmeldezeiträume können Sie einfach und papierlos mit dem Online-Antrag
die Zulassung zu den Auswahlverfahren beantragen.
Innerhalb des Bayerischen Behördennetzes bieten wir Hinweise, Verordnungstexte
und das Formblatt für einen Antrag an den Landespersonalausschuss für Behörden an.
Dr. Sigrid Schütz-Heckl
Generalsekretärin
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