Auswahlprüfung
für Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern

leere Stühle Termin Vorbereitung
Prüfungsorte Nachteilsausgleich
Prüfungsinhalt und Bewertung Ergebnismitteilung
Einbeziehung von Schulnoten Rechtsgrundlage
Nachweis der Schulnoten

 


 

Termin

Top Ý

   

Die diesjährige Auswahlprüfung fand am Montag, 10. Oktober 2011 vormittags statt.
Diese Prüfung gilt für die Studienplätze, die im Herbst 2012 zu vergeben sind.

Für die Prüfung gibt es keinen Ersatztermin! Falls Sie an der Prüfung nicht teilnehmen konnten, ist eine Einstellung im Jahr 2012 nicht möglich. Sie können sich jedoch im nächsten Jahr wieder zum Auswahlverfahren anmelden, solange Sie die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin erfüllen.

Foto eines Kalenders  

 


 

Prüfungsorte

Top Ý

   

Die Auswahlprüfung wird bayernweit an verschiedenen Prüfungsorten abgehalten. Den gewünschten Prüfungsort wählen Sie im Online-Antrag aus einer Liste aus. Dabei sind Sie weder an Landkreis- noch an Regierungsbezirksgrenzen gebunden. Wählen Sie den Ort aus, der für Sie am einfachsten zu erreichen ist. Sollten sich für den von Ihnen gewünschten Ort nicht genügend weitere Bewerber/-innen anmelden, oder sind die örtlichen Prüfungslokale bereits voll belegt, teilen wir Sie dem nächstgelegenen Prüfungsort zu. Den endgültigen Prüfungsort erfahren Sie zwei Wochen vor der Prüfung mit der Einladung. Fahrtkosten und andere Auslagen (z.B. Übernachtungskosten) können nicht erstattet werden.

Klicken Sie in der Karte auf den gewünschten Regierungsbezirk um zur Liste der Prüfungsorte zu gelangen!

Karte Prüfungsorte

 
 

Top Ý

 


 

Prüfungsinhalt und Bewertung

Top Ý

   

Die Auswahlprüfung ist eine schriftliche Prüfung, mit der zum einen die deutsche Sprache getestet wird, zum anderen die Kenntnisse in den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht, darüber hinaus die staatlichen und politischen Grundlagen Bayerns, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik.
 

 

Die Bewertung der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet.

Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutsch- und Fremdsprachennote jeweils in einfacher Gewichtung und die Mathematiknote in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote 1,5-faches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht.

Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Mittels der Gesamtnoten aller Bewerber/-innen wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung!

Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn die errechnete Gesamtnote schlechter als 4,00 ist.

Foto eines Rechenschiebers  


 

Top Ý

 
 

 

Einbeziehung von Schulnoten

Top Ý

   

In das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens fließen neben der Note aus der Auswahlprüfung die Schulnoten der Fächer Deutsch (einfach gewichtet), Mathematik (dreifach gewichtet) und einer frei wählbaren Fremdsprache (einfach gewichtet) ein.

Folgende Zeugnisse sind hierfür maßgeblich:
 

 
Foto einer Schülerin
  • Schulabschluss vor der Auswahlprüfung
    Falls Sie den geforderten Schulabschluss (Fachhochschulreife, fachgebundene/allgemeine Hochschulreife) bereits besitzen, sind die Noten Ihres Abschlusszeugnisses maßgeblich. Wie die Noten aus Abiturzeugnissen berechnet werden, können Sie folgender Übersicht entnehmen  à Berechnung Abiturnoten (PDF, Dateigröße: 65 KB)
     

  • Schulabschluss nach der Auswahlprüfung
    Falls Sie den geforderten Schulabschluss (Fachhochschulreife, fachgebundene/allgemeine Hochschulreife) erst nach der Auswahlprüfung erwerben, sind die Noten aus dem letzten vor der Prüfung ausgehändigten Zeugnis zu berücksichtigen. Sollten Sie die Kollegstufe eines Gymnasiums besuchen, sind die Zeugnisse von 11/1 und 11/2 bzw. bei neunjährigem Gymnasium 11/1 und 11/2 maßgeblich. Besuchen Sie die 12. Klasse einer Berufsoberschule, so ist das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis vorzulegen.
     

  • Mehrere Schulabschlüsse
    Falls Sie bereits mehrere Abschlusszeugnisse besitzen, die herangezogen werden können (Fachhochschulreife, fachgebundene/allgemeine Hochschulreife), haben Sie die Wahl, aus welchem der Zeugnisse die Noten entnommen werden. Die Noten können stets nur einheitlich aus einem Zeugnis berücksichtigt werden.

Top Ý


 

Nachweis der Schulnoten

Top Ý

   

Zum Nachweis der Schulnoten erhalten Sie am Prüfungstag von dem/der Prüfungsleiter/-in einen gesonderten Vordruck.
Anhand dieses Vordrucks kann Ihre Schule dem Prüfungsamt die maßgeblichen Schulnoten übermitteln. Ihre Schulnoten müssen der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses bis Ende Oktober vorliegen.

Gehen Sie nach der Auswahlprüfung bitte wie folgt vor:
 

 
  • Wenn Sie noch zur Schule gehen:
    Legen Sie den Vordruck zusammen mit dem maßgeblichen Zeugnis nach der Prüfung Ihrer Schule vor. Diese wird die Schulnoten über die Internetseite des Prüfungsamts online übermitteln. Sie erhalten zur Kontrolle und Bestätigung einen Ausdruck, welche Daten übersandt wurden. Heben Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.
     

  • Wenn Sie die Schule bereits verlassen haben:
    Legen Sie den Vordruck zusammen mit dem maßgeblichen Zeugnis nach der Prüfung Ihrer ehemaligen Schule vor. Diese wird die Schulnoten über die Internetseite des Prüfungsamts online übermitteln. Sie erhalten zur Kontrolle und Bestätigung einen Ausdruck, welche Daten übersandt wurden. Heben Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.

    Falls es Ihnen oder einer anderen Person nicht möglich ist, Ihre ehemalige Schule aufzusuchen, senden Sie bitte eine einfache Kopie des maßgeblichen Zeugnisses zusammen mit dem Vordruck an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Eine Beglaubigung der Zeugniskopie ist nicht notwendig.
     

  • Wenn Sie eine Schule außerhalb Bayerns besuchen oder besucht haben:
    Senden Sie bitte nach der Prüfung eine einfache Kopie des maßgeblichen Zeugnisses zusammen mit dem Vordruck an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Eine Beglaubigung der Zeugniskopie und die Vorlage des Vordrucks bei Ihrer Schule sind nicht erforderlich.

 

Top Ý

 

 


 

Vorbereitung

Top Ý

   

Falls Sie sich zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung die Aufgaben aus den Vorjahren ansehen möchten, erhalten Sie hierzu folgende zwei Bücher im Fachhandel:
 

 
Bild des Buchcovers "Gezielt vorbereitet"
  • Gezielt vorbereitet
    mit den Aufgaben und Lösungen der vergangenen zwei Jahre
    Ein Informations- und Arbeitsbuch zur Auswahlprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst

    Verfasser: Ambros, Grupp-Robl, Jirschik, Robl
    Verlag E. Vögel (www.verlag-voegel.de)
    ISBN 978-3-89650-291-9
     

 

 
Gehobener Dienst 2011
  • Öffentlicher Dienst - Auswahlprüfung
    Gehobener nichttechnischer Dienst
    Aufgaben und Lösungen der Auswahlprüfungen der vergangenen vier Jahre, Hinweise zum Auswahlverfahren, zur Vorbereitung und zum Ablauf der Auswahlprüfung

    Herausgeber: Ruch
    Verlag Ludwig Schulbuch (www.ludwig-schulbuch.de)
    ISBN 978-3-89697-024-4

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht zur Herausgabe von Prüfungsaufgaben berechtigt.
 

Top Ý


 

Nachteilsausgleich

Top Ý

   

Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten kann je nach Art und Umfang der Prüfungsbehinderung ein Nachteilsausgleich gewährt werden (z.B. Verlängerung der Arbeitszeit). Füllen Sie hierzu im Online-Antrag die dafür vorgesehenen Felder aus und reichen Sie entsprechende Nachweise bei uns ein.

 

 


 

Ergebnismitteilung

Top Ý

   

Bis etwa Mitte Dezember erhalten Sie ein Prüfungszeugnis mit der erreichten Gesamtnote und Platzziffer.
Zusammen mit dem Zeugnis teilen wir Ihnen mit, ob und ggf. welcher staatlichen Verwaltung Sie zugewiesen werden können. Eine Zuweisung bedeutet, dass Sie von der besagten Verwaltung aufgefordert werden, Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Bei einer Bewerbung für den Bibliothekdienst, den Archivdienst, den Polizeivollzugsdienst oder bei nichtstaatlichen Verwaltungen (Städte, Gemeinden etc.) werden Sie unmittelbar von der zuständigen Behörde benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie schriftlich bekannt gegeben. Verzichten Sie deshalb bitte auf vorherige Anfragen bei der Geschäftsstelle!

Foto Taschenrechner  

 


 

Rechtsgrundlage

Top Ý

   

Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt entsprechend der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (AVfV) vom 8. Februar 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12 - BayRS 2038-3-1-2-F). Den Verordnungstext können Sie über folgenden Link herunterladen:

Download AVfV (PDF, Dateigröße 31 KB)

        Link zur AVFV