Einstellungsverfahren
für Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern

Junge Frauen beim Studium Einstellungsverfahren im staatlichen Bereich
Ablauf des Zuweisungsverfahrens
Einstellungsverfahren für den Polizeivollzugsdienst
Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich
Einstellungsverfahren bei Soldaten auf Zeit

 


 

Einstellungsverfahren im staatlichen Bereich

Top Ý

   

Zuweisungsverfahren

Durch das Auswahlverfahren wird eine Rangliste aller Bewerberinnen und Bewerber ermittelt. Für den Großteil der Studienplätze bei den staatlichen Einstellungsbehörden wird im Anschluss daran das so genannte Zuweisungsverfahren durchgeführt. Hierbei werden den einzelnen staatlichen Behörden in der Reihenfolge der Platzziffern jeweils so viele Bewerberinnen und Bewerber zugeteilt, wie Studienplätze zu vergeben sind ( Ablauf des Zuweisungsverfahrens). Wenn Sie eine Zuweisung für eine Studienrichtung erhalten, bedeutet das, dass Sie von der dafür zuständigen Behörde aufgefordert werden, Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

 

 

Personen am Schreibtisch

Ersatzliste

Zusätzlich zu den zugewiesenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten die staatlichen Einstellungsbehörden jeweils eine so genannte Ersatzliste. In der Ersatzliste sind die an der jeweiligen Studienrichtung interessierten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer gewissen Platzziffer aufgeführt, die die Auswahlprüfung zwar bestanden haben, deren Platzziffer aber für eine Zuweisung nicht ausgereicht hat. Sollten Sie also keine direkte Zuweisung erhalten, informieren wir die von Ihnen angestrebten Verwaltungen bis zu einer bestimmten Platzziffer dennoch über Ihr Prüfungsergebnis. Erfahrungsgemäß sind die staatlichen Verwaltungen infolge von Absagen über die Zuweisung hinaus an weiteren Bewerberinnen und Bewerber interessiert.

 

Die Einstellungsbehörden werden nach dem Versand der Prüfungszeugnisse gegebenenfalls von sich aus auf Sie zukommen und Sie zur Einsendung von Unterlagen auffordern. Alternativ können Sie aber auch selbst Kontakt zu den Behörden aufnehmen und sich dort über Ihre Einstellungschancen erkundigen. Die Geschäftsstelle hat nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse keinen Überblick über freiwerdende Stellen. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen bitte stets direkt an die einstellende Behörde! Die Kontaktdaten finden Sie unter "Einstellungsbehörden - Adressen".

Mit dem Anschreiben, das Sie zusammen mit Ihrem Prüfungszeugnis im Dezember erhalten, informieren wir Sie darüber, ob Sie einer Behörde zugewiesen oder in die Ersatzliste aufgenommen wurden. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung (gleicher Platzziffer) bevorzugt eingestellt.
 

Gesonderte Prüfung von außerfachlichen Fähigkeiten

Für einige Studienrichtungen führen die Einstellungsbehörden nach dem schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein gesondertes Verfahren zur Prüfung der außerfachlichen Fähigkeiten nach Art. 22 Abs. 8 Leistungslaufbahngesetz durch. Dies ist zum Beispiel für folgende Studienrichtungen der Fall:

  • Diplom-Bibliothekar/in (FH)

  • Diplom-Finanzwirt/in (FH)

  • Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

  • Diplom-Verwaltungswirt/in in der Staatsfinanzverwaltung (FH)

  • Kommissar/in bei der Polizei

Bestandteile dieser ergänzenden Prüfung können unter anderem ein strukturiertes Interview, eine Gruppendiskussion, ein Rollenspiel und ein Präsentation sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar bei den Einstellungsbehörden.
 

Studienrichtungen ohne Zuweisung

Das Zuweisungsverfahren betrifft Sie nicht, falls Sie sich für die Studienrichtungen

 →  Diplom-Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung  (FH)
 →  Kommissar/in bei der Polizei
 →  Diplom-Bibliothekar/in (FH) in den wissenschaftlichen Bibliotheken oder
 →
  Diplom-Archivar/in (FH) in der staatlichen Archivverwaltung

beworben haben. In diesem Fall werden Sie unmittelbar von den zuständigen Einstellungsbehörden informiert, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für einen Studienplatz in Frage kommen. Die zuständigen Einstellungsbehörden sind:

 →  die nichtstaatliche Behörde (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bezirk)
 →  das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
 →  die Bayerischen Staatsbibliothek bzw.
 →
  die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.

Top Ý

 


 

Ablauf des Zuweisungsverfahrens

Top Ý

   

Nach der Ermittlung der Prüfungsergebnisse aller Bewerberinnen und Bewerber wird das Zuweisungsverfahren durchgeführt. Hierbei geht die Geschäftsstelle folgendermaßen vor:
 

 
Bild Zahlenkombination
  • 1. Prüfschritt

    In der Reihenfolge der Platzziffern werden bei jeder/jedem Bewerber/-in zunächst die gewünschten Studiengänge geprüft. Die Prüfung der angestrebten Studienrichtungen erfolgt in der von Ihnen angegebenen Reihenfolge. Kann der erste Wunsch nicht durch Zuweisung erfüllt werden, weil dort kein Studienplatz mehr frei ist, wird der zweite Wunsch geprüft usw.
     

  • 2. Prüfschritt

    Falls Sie im ersten Prüfschritt nicht zugewiesen werden können, werden in einem zweiten Schritt Ihre gewählten Regierungsbezirke in der angegebenen Reihenfolge auf freie Stellen überprüft.

 

Top Ý

 

 


 

Einstellungsverfahren für den Polizeivollzugsdienst

Top Ý

   

Wenn Sie sich für ein Studium zum Kommissar bzw. zur Kommissarin bei der Polizei beworben haben, wird das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei von uns nach dem Auswahlverfahren über Ihr Prüfungsergebnis informiert. In der Reihenfolge der Platzziffern lädt das Präsidium die Bewerber/-innen für den Polizeivollzugsdienst, 3. Qualifikationsebene zu einer polizeiärztlichen Untersuchung, einem Einstellungstest zur Prüfung der sozialen Kompetenz und zu einer Sportprüfung ein.

Das Studium beginnt für je die Hälfte der Anwärter/-innen am 1. September und am darauf folgenden 1. März. Den Studienbeginn legt das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei rechtzeitig fest. Dabei wird versucht, Ihren Wünschen soweit wie möglich entgegen zu kommen.

Umfassende Informationen zum Einstellungsverfahren für die Studium zum/zur Kommissar/in finden Sie auf der Internetseite www.polizei.bayern.de.
Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte direkt an das
 

 
Wappen Polizei

Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
- Nachwuchswerbung -
Pödeldorfer Str. 77/79
96052 Bamberg

' 0951/9331-446

 

 


 

Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich

Top Ý

   

Das im Auswahlverfahren erzielte Prüfungsergebnis wird von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses an alle nichtstaatlichen Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, Bezirke) weitergegeben, für die Sie sich beworben haben. Die einzelnen Behörden nehmen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Kontakt zu Ihnen auf, wenn Sie für aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen. Reichen Sie bitte erst dann Bewerbungsunterlagen bei den Behörden ein. Die Einladung zu den Vorstellungsgesprächen erfolgt in der Reihenfolge der Rangliste.

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung (gleiche Platzziffer) bevorzugt eingestellt.

Einige nichtstaatliche Behörden führen nach dem schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein gesondertes Verfahren zur Prüfung der außerfachlichen Fähigkeiten nach Art. 22 Abs. 8 Leistungslaufbahngesetz durch. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Bezirk Oberbayern

  • Stadt Erlangen

  • Stadt Fürth

  • Stadt Ingolstadt

  • Landeshauptstadt München

  • Stadt Nürnberg

  • Stadt Regensburg

  • Stadt Schwabach

Bestandteile dieser ergänzenden Prüfung können unter anderem ein strukturiertes Interview, eine Gruppendiskussion, ein Rollenspiel und ein Präsentation sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar bei den Behörden.

Foto Menschen auf dem Weg zur Arbeit  
   

 

 


 

Einstellungsverfahren bei Soldaten auf Zeit

Top Ý

   

Für Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren läuft das Einstellungsverfahren nach der Auswahlprüfung wie folgt ab:

  • Mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein

    Wenn Sie vor dem Ausscheiden aus der Bundeswehr einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein beantragt haben (Bewerbung auf eine Vorbehaltsstelle), erhalten Sie zunächst nach Abschluss des Auswahlverfahrens von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ein Prüfungszeugnis. Gleichzeitig informieren wir die Vormerkstelle des Freistaates Bayern über das von Ihnen erzielte Ergebnis. Die Vormerkstelle teilt Ihnen dann Ihren im Wettbewerb mit den anderen eingliederungsberechtigten Soldaten erreichten Ranglistenplatz mit und benachrichtigt Sie darüber, ob und bei welcher Behörde Sie eingestellt werden können.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Vormerkstelle des Freistaates Bayern.

*

Vormerkstelle des Freistaates Bayern
 im Landesamt für Steuern
 - Dienststelle Nürnberg -
Krelingstr. 50
90408 Nürnberg

'

0911 / 991 - 1917

http://www.lfst.bayern.de
unter der Rubrik: Job und Karriere > Vormerkstelle

 

Foto Soldaten
  • Ohne Eingliederungs- oder Zulassungsschein

    Wenn Sie keinen Eingliederungs- oder Zulassungsschein beantragt haben, stehen Sie im Wettbewerb mit allen Bewerberinnen und Bewerbern, die am Auswahlverfahren teilgenommen haben. Nach dem Auswahlverfahren durchlaufen Sie das übliche Einstellungsverfahren für den staatlichen oder nichtstaatlichen Bereich, je nachdem für welche Behörden Sie sich beworben haben.
    Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Einstellungsverfahren im staatlichen Bereich" und "Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich".

 

Top Ý