| Einstellungsverfahren im staatlichen Bereich | ||
|
Zuweisungsverfahren |
||
|
|
Ersatzliste |
|
|
Die Einstellungsbehörden
werden nach dem Versand der Prüfungszeugnisse gegebenenfalls von sich aus auf
Sie zukommen und Sie zur Einsendung von Unterlagen auffordern. Alternativ können
Sie aber auch selbst Kontakt zu den Behörden aufnehmen und sich dort über Ihre
Einstellungschancen erkundigen. Die Geschäftsstelle hat nach Bekanntgabe der
Prüfungsergebnisse keinen Überblick über freiwerdende Stellen. Wenden Sie sich
deshalb bei Fragen bitte stets direkt an die einstellende Behörde! Die
Kontaktdaten finden Sie unter "Einstellungsbehörden
- Adressen". Gesonderte Prüfung von außerfachlichen Fähigkeiten Für einige Studienrichtungen führen die Einstellungsbehörden nach dem schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein gesondertes Verfahren zur Prüfung der außerfachlichen Fähigkeiten nach Art. 22 Abs. 8 Leistungslaufbahngesetz durch. Dies ist zum Beispiel für folgende Studienrichtungen der Fall:
Bestandteile dieser ergänzenden
Prüfung können unter anderem ein strukturiertes Interview, eine
Gruppendiskussion, ein Rollenspiel und ein Präsentation sein. Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar bei den Einstellungsbehörden. Studienrichtungen ohne Zuweisung
beworben haben. In diesem Fall werden Sie unmittelbar von den zuständigen
Einstellungsbehörden informiert, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für einen
Studienplatz in Frage kommen. Die zuständigen Einstellungsbehörden sind: |
||
| Ablauf des Zuweisungsverfahrens | ||
|
Nach der Ermittlung der Prüfungsergebnisse aller Bewerberinnen und Bewerber wird das
Zuweisungsverfahren durchgeführt. Hierbei geht die Geschäftsstelle
folgendermaßen vor: |
||
![]() |
|
|
| Einstellungsverfahren für den Polizeivollzugsdienst | ||
|
Wenn Sie sich für ein Studium zum Kommissar bzw. zur Kommissarin bei der Polizei beworben haben, wird das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei von uns nach dem Auswahlverfahren über Ihr Prüfungsergebnis informiert. In der Reihenfolge der Platzziffern lädt das Präsidium die Bewerber/-innen für den Polizeivollzugsdienst, 3. Qualifikationsebene zu einer polizeiärztlichen Untersuchung, einem Einstellungstest zur Prüfung der sozialen Kompetenz und zu einer Sportprüfung ein. Das Studium beginnt für je die Hälfte der Anwärter/-innen am 1. September und am darauf folgenden 1. März. Den Studienbeginn legt das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei rechtzeitig fest. Dabei wird versucht, Ihren Wünschen soweit wie möglich entgegen zu kommen. Umfassende Informationen zum
Einstellungsverfahren für die Studium zum/zur Kommissar/in finden Sie auf der
Internetseite
www.polizei.bayern.de. |
||
![]() |
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei |
|
| Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich | ||
|
Das im Auswahlverfahren erzielte Prüfungsergebnis wird von der
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses an alle nichtstaatlichen Behörden
(Städte, Gemeinden, Landkreise, Bezirke)
weitergegeben, für die Sie sich beworben haben. Die einzelnen Behörden nehmen
nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Kontakt zu Ihnen auf, wenn Sie für
aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen. Reichen Sie
bitte erst dann Bewerbungsunterlagen bei den Behörden ein. Die Einladung zu den
Vorstellungsgesprächen erfolgt in der Reihenfolge der Rangliste. Einige nichtstaatliche Behörden führen nach dem schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein gesondertes Verfahren zur Prüfung der außerfachlichen Fähigkeiten nach Art. 22 Abs. 8 Leistungslaufbahngesetz durch. Dazu zählen zum Beispiel:
Bestandteile dieser ergänzenden Prüfung können unter anderem ein strukturiertes Interview, eine Gruppendiskussion, ein Rollenspiel und ein Präsentation sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar bei den Behörden. |
![]() |
|
| Einstellungsverfahren bei Soldaten auf Zeit | |||||||
|
Für Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren läuft das Einstellungsverfahren nach der Auswahlprüfung wie folgt ab:
|
|||||||
|
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Vormerkstelle des Freistaates Bayern.
|
![]() |
||||||
|
|||||||