|
Das Auswahlverfahren für Studienplätze an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
soll zeigen, ob Sie die Studienanforderungen erfüllen und für eine spätere
Tätigkeit als Beamtin/Beamter geeignet sind. Sie sollten beispielsweise
Aufgeschlossenheit für Gegenwartsfragen, gute Allgemeinkenntnisse und
Sprachgewandtheit besitzen.
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Teilen, und zwar aus einer schriftlichen
Auswahlprüfung und der Berücksichtigung bestimmter Schulnoten. Das
Auswahlverfahren findet einmal jährlich statt und gilt (nur) für das darauf
folgende Einstellungsjahr, d.h. wenn Sie im Herbst 2012
eingestellt werden möchten, müssen Sie an der Auswahlprüfung im Oktober 2011 teilnehmen. Am Auswahlverfahren kann jede/r teilnehmen, der die
vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich bei der
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses rechtzeitig angemeldet hat.
Eine wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren ist möglich.
|
|
|
Während des
Anmeldezeitraums können Sie sich
einfach und papierlos über den
Online-Antrag anmelden.
Eine schriftliche Eingangsbestätigung für Ihre Anmeldung wird Ihnen Ende August
zugeschickt.
Zwei Wochen vor der Auswahlprüfung erhalten Sie eine Einladung (=
Zulassungsbescheid), mit
dem Ihnen der genaue Prüfungsort und alle wichtigen Informationen zur Prüfung
mitgeteilt werden.
Die Auswahlprüfung findet an einem Montagvormittag Mitte
Oktober statt.
Es handelt sich dabei um eine schriftliche Prüfung, die das
Sprachverständnis und vertiefte Allgemeinbildung prüft. |
 |
|
|
Am Prüfungstag erhalten Sie von dem Prüfungsleiter / der Prüfungsleiterin einen Vordruck, mit dem Ihre
Schule die in das Auswahlverfahren einzubeziehenden Schulnoten (Deutsch,
Mathematik und Fremdsprache) bestätigt. Die
Schulnoten sind der Geschäftsstelle bis etwa zwei Wochen nach der Prüfung nachzuweisen.
Nach Abschluss der Korrekturzeit erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis mit der erreichten Platzziffer
und Gesamtnote. Zusammen mit dem Zeugnis werden Sie darüber informiert, ob und
ggf. zu welcher staatlichen Verwaltung Sie zugewiesen werden können. Eine Zuweisung
bedeutet, dass Sie von der besagten Verwaltung aufgefordert werden,
Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch oder einem
gesonderten Verfahren zur Prüfung Ihrer außerfachlichen Fähigkeiten eingeladen
werden. Bei einer
Bewerbung für die Studienplätze zum/zur Diplom-Bibliothekar/in (FH), zum/zur
Diplom-Archivar/in (FH), zum/zur Kommissar/in bei der Polizei oder
zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung werden Sie unmittelbar von der zuständigen
Behörde benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine
Einstellung in Frage kommen.
|
Top
Ý |