| Schulbildung | ||
|
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Studienplätze an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern müssen Sie |
||
|
![]() |
|
|
besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum
Einstellungstermin erwerben. Zeugnis aus einem anderen Bundesland als Bayern Ausländischer Schulabschluss |
||
| Staatsangehörigkeit | ||
|
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie
Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich
für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit
voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden. |
||
![]() |
Die derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sind neben Deutschland: |
|
| Altersgrenze | |
|
Wenn Sie zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben
werden, ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren regelmäßig nicht möglich (§ 5
Abs. 4 AVfV). Nach Art. 23 BayBG ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht zulässig, wenn das 45. Lebensjahr bereits vollendet wurde. Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen zulassen; bei Beamtinnen und Beamten des Staates ist das Einvernehmen des Finanzministeriums, im Übrigen die Zustimmung des Landespersonalausschusses erforderlich. Sollten Sie Fragen zu den Altersgrenzen haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die jeweiligen Einstellungsbehörden. |
| Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Kommissar/in bei der Polizei | |
|
Für das Studium zum/zur Kommissar/in bei der Polizei (3. Qualifikationsebene, Polizeivollzugsdienst) müssen Sie neben den schulischen Voraussetzungen (siehe Schulbildung) zusätzlich noch folgende weitere Kriterien erfüllen. Sie müssen:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einstellungsberater/-innen der Polizei. Welche/r Einstellungsberater/-in für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite www.polizei.bayern.de nachlesen oder von jeder Polizeidienststelle bzw. vom Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (Tel.: 0951/9331-446) erfahren. Wenn Sie außerhalb Bayerns wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die Werbestelle im Polizeipräsidium München (Tel.: 089/18952-460 oder -466).
|
| Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Diplom-Bibliothekar/in (FH) | |
|
Für das Studium zum/zur Diplom-Bibliothekar/in (FH)
müssen Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich noch
angemessene Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache besitzen. Angemessene
Kenntnisse liegen vor, wenn Sie in mindestens drei aufeinanderfolgenden
Jahrgangsstufen Unterricht in dieser Sprache hatten und in der dritten oder
einer nachfolgenden Jahrgangsstufe im Jahreszeugnis die Note "ausreichend" oder
besser erhalten haben.
Angemessene Kenntnisse liegen auch vor, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife an einer Berufsoberschule (BOS) erwerben und die zweite Fremdsprache im Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen ist. Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie an einer Zusatzprüfung der Bayerischen Bibliotheksschule teilnehmen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Aufgabe (Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche) mit einer Arbeitszeit von mindestens 90 Minuten, wobei Sie die Fremdsprache wählen dürfen. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens die Note "ausreichend" erzielen. Die Prüfung wird durchgeführt, wenn das Vorstellungsgespräch positiv verlaufen ist und sich abzeichnet, dass Sie für eine Einstellung in Frage kommen. Bei Fragen zu den Fremdsprachenkenntnissen wenden Sie sich bitte an die Bayerische Bibliotheksschule (Tel.: 089/28638-2653 oder E-Mail: bibliotheksschule@bsb-muenchen.de).
|
| Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Diplom-Archivar/in (FH) | |
|
Für das Studium zum/zur Diplom-Archivar/in (FH)
müssen Sie zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen noch das
Latinum oder
Kenntnisse, die dem Latinum entsprechen, besitzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Tel.: 089/28638-2487 oder E-Mail: archivschule@gda.bayern.de).
|