Zulassungsvoraussetzungen
für das Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern

Bewerberin Schulbildung
Staatsangehörigkeit
Altersgrenze
zusätzliche Voraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst
zusätzliche Voraussetzungen für den Bibliotheksdienst
zusätzliche Voraussetzungen für den Archivdienst

 


 

Schulbildung

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Für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern müssen Sie
 
 
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besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben.

Mit einem Meisterabschluss erfüllen Sie die Voraussetzungen für ein Studium bzw. für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene nach den beamtenrechtlichen Regelungen nicht. Ebenso können Berufstätige, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert haben und über eine anschließende Berufspraxis von mindestens drei Jahren verfügen, nicht zum Auswahlverfahren für die Studienplätze zugelassen werden. Bei diesen Vorbildungsvoraussetzungen handelt es sich nicht um einen Bildungsstand, der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannt ist.

Prüfen Sie, ob für Sie die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife oder zur Abschlussprüfung der Fachoberschule als anderer Bewerber/andere Bewerberin in Frage kommt. Informationen dazu finden Sie  unter:
 http://www.km.bayern.de/download/777_merblatt_ergprfg_fachschulen_meister_2006.pdf und
 http://www.km.bayern.de/download/778_termine_und_schulen_ergnzungspruefung_2011.pdf.
Sie können am Auswahlverfahren teilnehmen, wenn zu erwarten ist, dass Sie bis zum Einstellungszeitpunkt die unbeschränkte Fachhochschulreife erlangen werden.

Zeugnis aus einem anderen Bundesland als Bayern
Bei Zeugnissen über die unbeschränkte Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern muss auf dem Zeugnis der Zusatz "Berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland" vermerkt sein, damit die Zugangsvoraussetzung für die Studiengänge in Bayern erfüllt ist.

Ausländischer Schulabschluss
Falls Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, ist eine Anerkennung des Abschlusses durch die Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaats Bayern erforderlich. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://www.km.bayern.de/lehrer/zeugnisanerkennung.html
Bitte geben Sie bei der Anmeldung zum Auswahlverfahren im Online-Antrag an, dass Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen, unabhängig davon, ob dieser als Fachhochschulreife oder als Hochschulreife anerkannt wurde.

 

 


 

Staatsangehörigkeit

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Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie

  • Deutsche/Deutscher im Sinn des Art. 116 Grundgesetzes sind oder

  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder

  • die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen.

Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.

Bitte beachten Sie, dass eine spätere Einstellung als Rechtspfleger/in bei der Justiz und bei der Arbeitsgerichtsbarkeit, als Diplom-Verwaltungswirt/in im Justizvollzug und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung nur mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich ist!
Im Bereich der Forstverwaltung wird im Hinblick auf den späteren Tätigkeitsbereich im Einzelfall gesondert geprüft, ob eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich ist.

 
   
Flagge der EU

Die derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben Deutschland:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern

 

 


Altersgrenze

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Wenn Sie zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben werden, ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren regelmäßig nicht möglich (§ 5 Abs. 4 AVfV).

Nach Art. 23 BayBG ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht zulässig, wenn das 45. Lebensjahr bereits vollendet wurde. Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen zulassen; bei Beamtinnen und Beamten des Staates ist das Einvernehmen des Finanzministeriums, im Übrigen die Zustimmung des Landespersonalausschusses erforderlich.

Sollten Sie Fragen zu den Altersgrenzen haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die jeweiligen Einstellungsbehörden.
 

 


 

Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Kommissar/in bei der Polizei

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Für das Studium zum/zur Kommissar/in bei der Polizei (3. Qualifikationsebene, Polizeivollzugsdienst) müssen Sie neben den schulischen Voraussetzungen (siehe Schulbildung) zusätzlich noch folgende weitere Kriterien erfüllen. Sie müssen:

  • grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

  • mindestens das 17. Lebensjahr vollendet haben,

  • das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben,

  • mindestens 1,65 m groß sein (Ausnahmen möglich),

  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und einen guten Ruf besitzen,

  • nach polizeiärztlichem Gutachten für den Polizeivollzugsdienst geeignet sein,

  • dem Anforderungsprofil für den Polizeivollzugsdienst entsprechen,

  • erfolgreich an einem Einstellungstest zur Prüfung der sozialen Kompetenz teilgenommen,

  • eine Sportprüfung erfolgreich abgelegt,

  • im Auswahlverfahren einen zur Einstellung ausreichenden Ranglistenplatz erreicht haben und

  • sich bis 31. Oktober des laufenden Jahres bei der Einstellungsberatung der Bayerischen Polizei beworben haben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einstellungsberater/-innen der Polizei. Welche/r Einstellungsberater/-in für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite www.polizei.bayern.de nachlesen oder von jeder Polizeidienststelle bzw. vom Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (Tel.: 0951/9331-446) erfahren. Wenn Sie außerhalb Bayerns wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die Werbestelle im Polizeipräsidium München (Tel.: 089/18952-460 oder -466).

 

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Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Diplom-Bibliothekar/in (FH)

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Für das Studium zum/zur Diplom-Bibliothekar/in (FH) müssen Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich noch angemessene Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache besitzen. Angemessene Kenntnisse liegen vor, wenn Sie in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen Unterricht in dieser Sprache hatten und in der dritten oder einer nachfolgenden Jahrgangsstufe im Jahreszeugnis die Note "ausreichend" oder besser erhalten haben.

Angemessene Kenntnisse liegen auch vor, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife an einer Berufsoberschule (BOS) erwerben und die zweite Fremdsprache im Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen ist.

Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie an einer Zusatzprüfung der Bayerischen Bibliotheksschule teilnehmen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Aufgabe (Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche) mit einer Arbeitszeit von mindestens 90 Minuten, wobei Sie die Fremdsprache wählen dürfen. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens die Note "ausreichend" erzielen. Die Prüfung wird durchgeführt, wenn das Vorstellungsgespräch positiv verlaufen ist und sich abzeichnet, dass Sie für eine Einstellung in Frage kommen.

Bei Fragen zu den Fremdsprachenkenntnissen wenden Sie sich bitte an die Bayerische Bibliotheksschule (Tel.: 089/28638-2653 oder E-Mail: bibliotheksschule@bsb-muenchen.de).

 

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Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Diplom-Archivar/in (FH)

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Für das Studium zum/zur Diplom-Archivar/in (FH) müssen Sie zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen noch das Latinum oder Kenntnisse, die dem Latinum entsprechen, besitzen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Tel.: 089/28638-2487 oder E-Mail: archivschule@gda.bayern.de).

 

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