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Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen | |
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Ausbildung / Einstellung | |
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Links |
| Laufbahngruppen | |
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Die Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes lassen sich in vier so genannte Laufbahngruppen unterteilen:
Die Einstufung in die jeweilige Laufbahngruppe richtet sich nach der Vor- und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten. Insgesamt gibt es eine Vielzahl verschiedener (Fach-) Laufbahnen sowohl im technischen als auch im nichttechnischen Bereich.
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| Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen | ||
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Nachfolgend möchten wir einen kurzen Überblick über die
Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen aufzeigen. Da es zahlreiche
unterschiedliche Fachlaufbahnen gibt, die zum Teil sehr spezielle
Voraussetzungen erfordern, soll die Auflistung lediglich als Anhaltspunkt für
eine grobe Einteilung der Laufbahnen dienen. |
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Höherer Dienst: |
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Gehobener Dienst: |
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Mittlerer Dienst: |
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Einfacher Dienst:
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| Ausbildung / Einstellung | ||
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Für die Vergabe der Ausbildungs- und Studienplätze in der öffentlichen Verwaltung, in Justiz und Vollzug im Freistaat Bayern führt die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses jeweils einmal jährlich ein zentrales Auswahlverfahren durch. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Auswahlprüfung und dem Einstellungsverfahren finden Sie unter den entsprechenden Rubriken. Wenn Sie sich für eine Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst
(zweite Qualifikationsebene)
interessieren, wenden Sie sich bitte an das Präsidium der Bayerischen
Bereitschaftspolizei oder eine/n der zahlreichen
Einstellungsberater/-innen der Polizei (Infos im Web unter
www.polizei.bayern.de/wir/beruf/info/index.html/1860).
Die Polizei führt für diese Ausbildungsplätze ein gesondertes
Auswahlverfahren durch - das Auswahlverfahren des
Landespersonlausschusses müssen Sie nicht durchlaufen. |
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Eine Studienrichtung mit eher technischem Schwerpunkt ist der Studiengang zum/zur Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH). Details über die Zugangsvoraussetzungen, Studieninhalte und Bewerbungsmodalitäten erfahren Sie auf der Seite www.verwaltungsinformatiker.de. Soweit Sie nicht an einer Ausbildung
oder einem Studium sondern direkt an einer
Einstellung interessiert sind, wenden Sie sich bitte stets unmittelbar an die
obersten Dienstbehörden. Diese können Ihnen Auskunft über freie Stellen,
Einstellungsvoraussetzungen und die möglichen Tätigkeits- und Einsatzbereiche in
den nachgeordneten Verwaltungsbereichen geben. Die Geschäftsstelle des
Landespersonalausschusses hat keinen Überblick über
die offenen Stellen in den verschiedenen Verwaltungen. |
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