Laufbahnen im öffentlichen Dienst

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Laufbahngruppen

Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen
Ausbildung / Einstellung
Links

 


 

Laufbahngruppen

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Die Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes lassen sich in vier so genannte Laufbahngruppen unterteilen:

  • den einfachen Dienst,

  • den mittleren Dienst,

  • den gehobenen Dienst und

  • den höheren Dienst.

Die Einstufung in die jeweilige Laufbahngruppe richtet sich nach der Vor- und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten. Insgesamt gibt es eine Vielzahl verschiedener (Fach-) Laufbahnen sowohl im technischen als auch im nichttechnischen Bereich.

 

 

 

Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen

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Nachfolgend möchten wir einen kurzen Überblick über die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen aufzeigen. Da es zahlreiche unterschiedliche Fachlaufbahnen gibt, die zum Teil sehr spezielle Voraussetzungen erfordern, soll die Auflistung lediglich als Anhaltspunkt für eine grobe Einteilung der Laufbahnen dienen.
 

 

Höherer Dienst:

Für die Einstellung in den höheren Dienst müssen Sie einen Universitätsabschluss oder einen akkreditierten Masterabschluss (FH) besitzen sowie entweder einen speziellen Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Referendariatszeit) absolviert haben oder nach Ihrem Abschluss mindestens drei Jahre lang beruflich tätig gewesen sein.

 

Foto Buch  

Gehobener Dienst:

Wenn Sie die Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen, können Sie sich für ein Studium im gehobenen nichttechnischen Dienst bewerben. Dabei handelt es sich um ein dreijähriges berufspraktisches Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern.
Ausbildung/Einstellung


Für eine Einstellung in den gehobenen technischen Dienst ist zum einen ein Fachhochschulabschluss erforderlich, zum anderen ist nach dem Studium ein spezieller Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren oder eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen.
Ansprechpartner für den technischer Dienst


 

 

Mittlerer Dienst:

Eine zweijährige Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst kommt für Sie in Frage, wenn Sie einen qualifizierenden Hauptschulabschluss, den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erreicht haben.
Ausbildung/Einstellung

Für eine Einstellung in den mittleren technischen Dienst müssen Sie zum einen den Abschluss einer Fachakademie oder Technikerschule, Meisterprüfung, ggf. auch Gesellenprüfung mit nachfolgender Berufserfahrung besitzen, zum anderen einen speziellen Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung absolvieren oder nach Ihrem Abschluss einige Jahre lang beruflich tätig gewesen sein. 
Ansprechpartner für den technischer Dienst

 



Foto Schreibuntensilien
 

Einfacher Dienst:

Für die Einstellung in den einfachen Dienst müssen Sie einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen und ggf. erforderliche fachliche (handwerkliche) Kenntnisse und praktische Fähigkeiten nachweisen können (technischer Dienst).

 

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Ausbildung / Einstellung

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Für die Vergabe der Ausbildungs- und Studienplätze in der öffentlichen Verwaltung, in Justiz und Vollzug im Freistaat Bayern führt die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses jeweils einmal jährlich ein zentrales Auswahlverfahren durch. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Auswahlprüfung und dem Einstellungsverfahren finden Sie unter den entsprechenden Rubriken.

Wenn Sie sich für eine Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) interessieren, wenden Sie sich bitte an das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei  oder eine/n der zahlreichen Einstellungsberater/-innen der Polizei (Infos im Web unter www.polizei.bayern.de/wir/beruf/info/index.html/1860). Die Polizei führt für diese Ausbildungsplätze ein gesondertes Auswahlverfahren durch - das Auswahlverfahren des Landespersonlausschusses müssen Sie nicht durchlaufen.
 

 
Silhouette von 2 Menschen

Eine Studienrichtung mit eher technischem Schwerpunkt ist der Studiengang zum/zur Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH). Details über die Zugangsvoraussetzungen, Studieninhalte und Bewerbungsmodalitäten erfahren Sie auf der Seite www.verwaltungsinformatiker.de.

Soweit Sie nicht an einer Ausbildung oder einem Studium sondern direkt an einer Einstellung interessiert sind, wenden Sie sich bitte stets unmittelbar an die obersten Dienstbehörden. Diese können Ihnen Auskunft über freie Stellen, Einstellungsvoraussetzungen und die möglichen Tätigkeits- und Einsatzbereiche in den nachgeordneten Verwaltungsbereichen geben. Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat keinen Überblick über die offenen Stellen in den verschiedenen Verwaltungen.

 

 

 


 

Links

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Links zu den Bayerischen Staatsministerien:
 

ð Bayerisches Staatsministerium des Innern
ð Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
ð Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
ð Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
ð Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
ð Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 
ð Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
ð Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
ð Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 

Weiterführende Links:
 
ð Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
ð Bayerische Archivschule
ð Bayerische Bibliotheksschule
ð Bayerische Justizschule
ð Bayerische Landesfinanzschule
ð Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
ð Verwaltungsschule der Bayerischen Sozialverwaltung