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Termin |
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Vorbereitung |
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Prüfungsorte |
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Nachteilsausgleich | |
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Prüfungsinhalt und Bewertung |
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Ergebnismitteilung | |
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Einbeziehung von Schulnoten |
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Rechtsgrundlage | |
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Nachweis der Schulnoten |
| Termin | ||
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Die diesjährige Auswahlprüfung
fand
am 11. Juli 2011 statt. |
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| Prüfungsorte | |
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Die Auswahlprüfung wird bayernweit an verschiedenen Prüfungsorten abgehalten. Den gewünschten Prüfungsort wählen Sie im Online-Antrag aus einer Liste aus. Dabei sind Sie weder an Landkreis- noch an Regierungsbezirksgrenzen gebunden. Wählen Sie den Ort aus, der für Sie am einfachsten zu erreichen ist. Sollten sich für den von Ihnen gewünschten Ort nicht genügend weitere Bewerber/-innen anmelden, oder sind die örtlichen Prüfungslokale bereits voll belegt, teilen wir Sie dem nächstgelegenen Prüfungsort zu. Den endgültigen Prüfungsort erfahren Sie zwei Wochen vor der Prüfung mit der Einladung. Fahrtkosten und andere Auslagen (z.B. Übernachtungskosten) können nicht erstattet werden. Klicken Sie in der Karte auf den gewünschten Regierungsbezirk um zur Liste der Prüfungsorte zu gelangen!
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| Prüfungsinhalt und Bewertung | ||
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Die Auswahlprüfung ist eine schriftliche Prüfung,
anhand der neben der Fähigkeit, einen Sachverhalt formal und
sprachlich richtig darzustellen, auch die Fähigkeiten zu logisch-schlussfolgerndem Denken, ausreichende Kenntnisse in Grammatik und
Rechtschreibung sowie Textverständnis und die Fähigkeit zur Textgestaltung
geprüft werden. Die Bewertung
der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in
eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet. |
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Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutschnote in einfacher Gewichtung und die Note aus Mathematik/Rechnungswesen in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote zweifaches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht. Die Berechnung der Gesamtnote im Überblick: Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Mittels der Gesamtnoten aller Bewerberinnen und Bewerber wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung! Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn die errechnete Gesamtnote schlechter als 4,00 ist. |
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| Einbeziehung von Schulnoten | ||
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In das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens fließen neben der Note aus der
Auswahlprüfung die Schulnoten der Fächer Deutsch (einfach gewichtet) und
Mathematik oder Rechnungswesen (dreifach gewichtet) ein. |
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| Nachweis der Schulnoten | ||
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Wenn Sie die Schule bereits
verlassen haben und bis zum Prüfungstag keinen weiteren Schulabschluss erlangen
werden, dann reichen Sie uns bitte zeitnah nach der Online-Anmeldung Ihr
Abschlusszeugnis ein. Benutzen Sie hierzu am besten die Druckvorlage, die Ihnen
nach dem Absenden des Online-Antrags angeboten wird.
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| Vorbereitung | ||
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Falls Sie sich zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung die Aufgaben aus den
Vorjahren anschauen möchten, erhalten Sie hierzu folgende zwei Bücher im
Fachhandel: |
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| Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ist aus urheberrechtlichen
Gründen nicht zur Herausgabe von Prüfungsaufgaben berechtigt.
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| Nachteilsausgleich | |
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Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten kann auf Antrag je nach Art und Umfang der Prüfungsbehinderung ein Nachteilsausgleich gewährt werden (z.B. Verlängerung der Arbeitszeit). Füllen Sie hierzu im Online-Antrag die dafür vorgesehenen Felder aus und reichen Sie entsprechende Nachweise bei uns ein. |
| Ergebnismitteilung | ||
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Bis etwa Ende September erhalten Sie ein Prüfungszeugnis mit der erreichten
Gesamtnote und Platzziffer.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden Sie schriftlich bekannt gegeben. Verzichten Sie deshalb bitte auf vorherige Anfragen bei der Geschäftsstelle! |
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| Rechtsgrundlage | |
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Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt entsprechend der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (AVfV) vom 8. Februar 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12 - BayRS 2038-3-1-2-F). Den Verordnungstext können Sie über folgenden Link herunterladen: Download AVfV (PDF, Dateigröße: 31 KB)
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