Auswahlprüfung
zum Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst

Foto Stifte und Papier Termin Vorbereitung
Prüfungsorte Nachteilsausgleich
Prüfungsinhalt und Bewertung Ergebnismitteilung
Einbeziehung von Schulnoten Rechtsgrundlage
Nachweis der Schulnoten    

 


 

Termin

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Die diesjährige Auswahlprüfung fand am 11. Juli 2011 statt.
Diese Prüfung gilt für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im allgemeinen Vollzugsdienst, die in 2012 zu vergeben sind.

Für die Prüfung gibt es keinen Ersatztermin! Falls Sie die Prüfung an diesem Tag nicht antreten konnten, ist eine Einstellung im Jahr 2012 nicht möglich. Sie können sich jedoch im nächsten Jahr wieder zum Auswahlverfahren anmelden, solange Sie die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin erfüllen.

Foto Kalender  

 


 

Prüfungsorte

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Die Auswahlprüfung wird bayernweit an verschiedenen Prüfungsorten abgehalten. Den gewünschten Prüfungsort wählen Sie im Online-Antrag aus einer Liste aus. Dabei sind Sie weder an Landkreis- noch an Regierungsbezirksgrenzen gebunden. Wählen Sie den Ort aus, der für Sie am einfachsten zu erreichen ist. Sollten sich für den von Ihnen gewünschten Ort nicht genügend weitere Bewerber/-innen anmelden, oder sind die örtlichen Prüfungslokale bereits voll belegt, teilen wir Sie dem nächstgelegenen Prüfungsort zu. Den endgültigen Prüfungsort erfahren Sie zwei Wochen vor der Prüfung mit der Einladung. Fahrtkosten und andere Auslagen (z.B. Übernachtungskosten) können nicht erstattet werden.

Klicken Sie in der Karte auf den gewünschten Regierungsbezirk um zur Liste der Prüfungsorte zu gelangen!

 

Karte Bayern

 

 

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Prüfungsinhalt und Bewertung

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Die Auswahlprüfung ist eine schriftliche Prüfung, anhand der neben der Fähigkeit, einen Sachverhalt formal und sprachlich richtig darzustellen, auch die Fähigkeiten zu logisch-schlussfolgerndem Denken, ausreichende Kenntnisse in Grammatik und Rechtschreibung sowie Textverständnis und die Fähigkeit zur Textgestaltung geprüft werden.
Außerdem werden Fragen zur grundlegende Allgemeinbildung, insbesondere in den Bereichen Erdkunde, Geschichte (Schwerpunkt 20. und 21. Jahrhundert), Wirtschaft und Recht (Grundlagen) sowie staatsbürgerliche Kenntnisse gestellt.

Die Bewertung der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet.
 

Foto Testbogen

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Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutschnote in einfacher Gewichtung und die Note aus Mathematik/Rechnungswesen in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote zweifaches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht.

Die Berechnung der Gesamtnote im Überblick:

Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Mittels der Gesamtnoten aller Bewerberinnen und Bewerber wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung!

Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn die errechnete Gesamtnote schlechter als 4,00 ist.

 

 

Einbeziehung von Schulnoten

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In das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens fließen neben der Note aus der Auswahlprüfung die Schulnoten der Fächer Deutsch (einfach gewichtet) und Mathematik oder Rechnungswesen (dreifach gewichtet) ein.
Folgende Zeugnisse sind hierfür maßgeblich:
 

 
Foto Zeugnis
  • Schulabschluss vor der Auswahlprüfung
    Falls Sie den geforderten Schulabschluss (Verwaltung und Justiz: Quali, mittlerer Schulabschluss  - Allgemeiner Vollzugsdienst: auch einfacher Hauptschulabschluss + Berufsausbildung) am Prüfungstag bereits besitzen, sind die Noten Ihres Abschlusszeugnisses maßgeblich.
     

  • Schulabschluss nach der Auswahlprüfung
    Falls Sie den geforderten Schulabschluss erst im Jahr nach der Auswahlprüfung d.h. im Einstellungsjahr erwerben, sind grundsätzlich die Noten aus dem letzten Zeugnis, das Ihnen vor der Prüfung ausgehändigt worden ist, zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich zumeist um das Halbjahreszeugnis.
    Wenn Sie zeitnah nach der Prüfung (= innerhalb der Rückmeldungszeit für die Schulnoten, siehe "Nachweis der Schulnoten") ein Jahreszeugnis ausgehändigt bekommen, können auch die Noten aus dem Jahreszeugnis herangezogen werden.
     

  • Mehrere Schulabschlüsse
    Falls Sie am Prüfungstag bereits mehrere Abschlusszeugnisse besitzen, die herangezogen werden können (Quali, mittlerer Schulabschluss, Hochschulreife), haben Sie die Wahl, aus welchem der Zeugnisse die Noten entnommen werden.
    Eine Wahlmöglichkeit besteht auch, wenn Sie neben einem vorhandenen Abschluss bis zum Einstellungstag noch einen weiteren Schulabschluss erwerben. In diesem Fall kann entweder das ältere Abschlusszeugnis herangezogen werden oder das letzte Zeugnis, das Ihnen vor der Auswahlprüfung ausgehändigt wurde.
    Die Noten können jedoch stets nur einheitlich aus einem Zeugnis berücksichtigt werden.
     

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Nachweis der Schulnoten

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Wenn Sie die Schule bereits verlassen haben und bis zum Prüfungstag keinen weiteren Schulabschluss erlangen werden, dann reichen Sie uns bitte zeitnah nach der Online-Anmeldung Ihr Abschlusszeugnis ein. Benutzen Sie hierzu am besten die Druckvorlage, die Ihnen nach dem Absenden des Online-Antrags angeboten wird.

Falls Sie noch zur Schule gehen, erhalten Sie zum Nachweis der Schulnoten am Prüfungstag von dem Prüfungsleiter / der Prüfungsleiterin einen gesonderten Vordruck.
Anhand dieses Vordrucks kann Ihre Schule uns die maßgeblichen Schulnoten übermitteln. Ihre Schulnoten müssen bis spätestens Ende Juli/Anfang August bei uns vorliegen. Gehen Sie nach der Auswahlprüfung bitte wie folgt vor:

  • Wenn Sie eine Schule innerhalb Bayerns besuchen:
    Legen Sie den Vordruck zusammen mit dem maßgeblichen Zeugnis nach der Prüfung Ihrer Schule vor. Diese wird die Schulnoten über die Internetseite des Prüfungsamts online übermitteln. Sie erhalten zur Kontrolle und Bestätigung einen Ausdruck, welche Daten übersandt wurden. Heben Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.
     

  • Wenn Sie eine Schule außerhalb Bayerns besuchen:
    Eine Online-Notenübermittlung ist für außerbayerische Schulen nicht möglich.
    Senden Sie deshalb bitte nach der Prüfung eine einfache Kopie des maßgeblichen Zeugnisses zusammen mit dem Vordruck an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Eine Beglaubigung der Zeugniskopie und die Vorlage des Vordrucks bei Ihrer Schule sind nicht erforderlich.

 

Foto Hände auf Tastatur

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Vorbereitung

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Falls Sie sich zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung die Aufgaben aus den Vorjahren anschauen möchten, erhalten Sie hierzu folgende zwei Bücher im Fachhandel:
 

 
Bild Buchcover von "Gezielt Vorbereitet"
  • Gezielt vorbereitet  -  ab sofort lieferbar!
    mit den Aufgaben und Lösungen der vergangenen zwei Jahre und ausführlichen Hinweisen zur Vorbereitung auf die Prüfung
    Ein Informations- und Arbeitsbuch zur Auswahlprüfung für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, der Justiz und im allgemeinen Vollzugsdienst

    Bestellbar unter: www.verlag-voegel.de
    (Rubrik Schule > Prüfungsvorbereitung; Bestellungen bis 12 Uhr werden noch am gleichen Tag zur Post gegeben)

    Verfasser: Ambros, Grupp-Robl, Jirschik, Robl
    Verlag E. Vögel
    ISBN 978-3-89650-323-7
     

 

 
Mittlerer Dienst Bayern 2011
  • Öffentlicher Dienst - Auswahlprüfung
    Mittlerer nichttechnischer Dienst und allgemeiner Vollzugsdienst
    Aufgaben und Lösungen der Auswahlprüfungen der vergangenen drei Jahre, Hinweise zum Auswahlverfahren, zur Vorbereitung und zum Ablauf der Auswahlprüfung

    Bestellbar unter: www.ludwig-schulbuch.de

    Verlag Ludwig Schulbuch
    ISBN 978-3-89697-023-7

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht zur Herausgabe von Prüfungsaufgaben berechtigt.

 

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Nachteilsausgleich

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Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten kann auf Antrag je nach Art und Umfang der Prüfungsbehinderung ein Nachteilsausgleich gewährt werden (z.B. Verlängerung der Arbeitszeit). Füllen Sie hierzu im Online-Antrag die dafür vorgesehenen Felder aus und reichen Sie entsprechende Nachweise bei uns ein.

 

 

 


 

 

Ergebnismitteilung

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Foto Tintenfass mit Füller

Bis etwa Ende September erhalten Sie ein Prüfungszeugnis mit der erreichten Gesamtnote und Platzziffer.

Zusammen mit dem Zeugnis teilen wir Ihnen mit, ob und ggf. für welche Ausbildungsrichtung im staatlichen Bereich Sie aufgrund Ihrer Platzziffer in Frage kommen. Sie werden dann von der zuständigen Einstellungsbehörde aufgefordert, Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Bei einer Bewerbung für eine Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung, Bibliothekssekretär/in oder Archivsekretär/in sowie für den allgemeinen Vollzugsdienst werden Sie unmittelbar von folgenden, zuständigen Behörden informiert, wenn Sie für einen Ausbildungsplatz in Frage kommen:

  • Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung jeweilige Stadt, Gemeinde, Landkreis oder Bezirk

  • Ausbildung zum/zur Bibliothekssekretär/in  Bayerischen Staatsbibliothek

  • Ausbildung zum/zur Archivsekretär/in Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns

  • Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Strafvollzugsabteilung)

Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden Sie schriftlich bekannt gegeben. Verzichten Sie deshalb bitte auf vorherige Anfragen bei der Geschäftsstelle!

 

 


 

Rechtsgrundlage

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Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt entsprechend der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (AVfV) vom 8. Februar 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12 - BayRS 2038-3-1-2-F). Den Verordnungstext können Sie über folgenden Link herunterladen:

Download AVfV (PDF, Dateigröße: 31 KB)

        Link zur AVFV