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Einstellungsverfahren im staatlichen Bereich |
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Ablauf des Zuweisungsverfahrens | |
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Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich | |
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Einstellungsverfahren bei Soldaten auf Zeit |
| Einstellungsverfahren im staatlichen Bereich | ||
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Zuweisungsverfahren |
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Ersatzliste |
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Mit dem Anschreiben, das Sie zusammen mit Ihrem Prüfungszeugnis im
September
erhalten, informieren wir Sie darüber, ob Sie einer Behörde zugewiesen oder in
die Ersatzliste aufgenommen wurden. Durch die erfolgreiche Teilnahme am
Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung (gleicher
Platzziffer) bevorzugt eingestellt. Gesonderte Prüfung von außerfachlichen Fähigkeiten Für
manche Ausbildungsrichtungen führen die Einstellungsbehörden nach dem
schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein
gesondertes Verfahren zur Prüfung der außerfachlichen Fähigkeiten nach
Art. 22 Abs. 8 Leistungslaufbahngesetz durch. Dies ist zum Beispiel für
die Ausbildung zum/zur Bibliothekssekretär/in der Fall. Bestandteile dieser ergänzenden
Prüfung können unter anderem ein strukturiertes Interview, eine
Gruppendiskussion, ein Rollenspiel und ein Präsentation sein. Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar bei den Einstellungsbehörden. Ausbildungsrichtungen ohne Zuweisung
beworben haben. In diesem Fall werden Sie unmittelbar von den
zuständigen Einstellungsbehörden informiert, wenn Sie aufgrund Ihrer
Platzziffer für einen Ausbildungsplatz in Frage kommen. Die zuständigen
Einstellungsbehörden sind: Die Bayerische Staatsbibliothek führt nach dem schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein strukturiertes Interview durch, in dem die außerfachlichen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber geprüft werden. |
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| Ablauf des Zuweisungsverfahrens | ||
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Nach der Ermittlung der Prüfungsergebnisse aller Bewerberinnen und Bewerber wird das
Zuweisungsverfahren durchgeführt. Hierbei geht die Geschäftsstelle
folgendermaßen vor: |
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| Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich | |
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Das im Auswahlverfahren erzielte Prüfungsergebnis wird von der
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses an alle nichtstaatlichen Behörden
(Städte, Landkreise etc.)
weitergegeben, für die Sie sich beworben haben. Die einzelnen Behörden nehmen
nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Kontakt zu Ihnen auf, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen. Reichen Sie
bitte erst dann Bewerbungsunterlagen bei den Behörden ein. Die Einladung zu den
Vorstellungsgesprächen erfolgt in der Reihenfolge der Rangliste.
Bestandteile dieser ergänzenden Prüfung können unter anderem ein strukturiertes Interview, eine Gruppendiskussion, ein Rollenspiel und ein Präsentation sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar bei den Behörden. |
| Einstellungsverfahren bei Soldaten auf Zeit | |||||||
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Für Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren läuft das Einstellungsverfahren nach der Auswahlprüfung wie folgt ab:
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Vormerkstelle des Freistaates Bayern.
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