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Terminübersicht |
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Ablauf des Auswahlverfahrens | |
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Kurz-Information zum Downloaden |
| Termine | |||||||||||||
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Für das diesjährige Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz (Ausbildungsbeginn September/Oktober 2012) sowie im Allgemeinen Vollzugsdienst (Ausbildungsbeginn im Februar 2012) gelten folgende Termine:
* Der Anmeldezeitraum für die Ausbildungsplätze bei staatlichen Verwaltungen und einigen Kommunalverwaltungen wurde bis 20. Mai 2011 verlängert. |
| Ablauf des Auswahlverfahrens | ||
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Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Teilen, und zwar aus einer schriftlichen Auswahlprüfung und der Berücksichtigung bestimmter Schulnoten. Das Auswahlverfahren findet einmal jährlich statt und gilt (nur) für das darauf folgende Einstellungsjahr, d.h. wenn Sie beispielsweise in 2012 eingestellt werden möchten, müssen Sie an der Auswahlprüfung im Juli 2011 teilnehmen. Am Auswahlverfahren kann jede/r teilnehmen, der die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses rechtzeitig angemeldet hat. Eine wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren ist möglich. Die Anmeldung ist jedes Jahr von etwa Mitte Februar bis Mitte Mai einfach und papierlos über den Online-Antrag möglich. Eine schriftliche Eingangsbestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie Anfang Juni. |
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Zwei Wochen vor der Auswahlprüfung erhalten Sie eine Einladung (= Zulassungsbescheid), in dem Ihnen der genaue Prüfungsort und alle wichtigen Informationen zur Prüfung mitgeteilt werden. |
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| Die Auswahlprüfung findet an einem Montagvormittag Mitte
Juli statt.
In der schriftlichen Prüfung werden das
Sprachverständnis
und die grundlegende Allgemeinbildung getestet. Am Prüfungstag erhalten Sie von dem Prüfungsleiter / der Prüfungsleiterin einen Vordruck, mit dem Ihre Schule die in das Auswahlverfahren einzubeziehenden Schulnoten (Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen) bestätigt. Die Schulnoten sind der Geschäftsstelle bis Ende Juli/Anfang August nachzuweisen. |
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Spätestens Ende
September erhalten Sie
schließlich Ihr Prüfungszeugnis mit der erreichten Platzziffer
und Gesamtnote. Zusammen mit dem Zeugnis informieren wir Sie darüber, ob und
ggf. zu welcher staatlichen Verwaltung Sie zugewiesen werden können. Eine Zuweisung
bedeutet, dass Sie von der besagten Verwaltung aufgefordert werden,
Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch oder
gesonderten Verfahren zur Prüfung Ihrer außerfachlichen Fähigkeiten eingeladen
werden. Bei einer
Bewerbung für den Bibliotheksdienst, den Archivdienst oder bei Kommunalverwaltungen (Städte, Gemeinden etc.) werden Sie unmittelbar von der zuständigen
Behörde benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine
Einstellung in Frage kommen. |
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| Kurz-Information zum Downloaden | |
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Die wichtigsten Informationen über das Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze haben wir für Sie in Kurzform zum Herunterladen zusammengestellt.
Download des Infoblatts
(PDF, Dateigröße: 43 KB)
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