Allgemeiner Vollzugsdienst
Tätigkeitsbereich
Die sog. Justizvollzugsbeamten nehmen in einer
Justizvollzugsanstalt wichtige Funktionen wahr. Sie sind unmittelbar mit der
Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen beschäftigt und tragen die
Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Sie
verfügen über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation der Gefangenen. Sie
gewährleisten die Sicherheit einer Anstalt nach innen und nach außen.
Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist
- die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere
Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
- die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere
Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft
- und die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des
Vollzugsziels.
Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer
Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Beschäftigung im allgemeinen Vollzugsdienst ist die
erfolgreiche Ableistung eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können
Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
- über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen,
- zum Einstellungszeitpunkt mindestens 18 Jahre alt sind und das 35. Lebensjahr
grundsätzlich noch
nicht vollendet haben,
- mindestens den Abschluss einer Realschule oder den qualifizierenden
Abschluss der Haupt- oder Mittelschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
oder
den erfolgreichen Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung
nachweisen können,
- die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf
Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die
vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können und
- am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses für die
Ausbildungsplätze teilgenommen haben.
Die charakterliche Eignung für die
angestrebte Tätigkeit wird bei einer persönlichen Vorstellung vor einer aus
Berufspraktikern und einem Psychologen gebildeten Kommission beurteilt.
Hierbei werden auch schriftliche psychologische Eignungstests gefertigt.
Die gesundheitliche Eignung überprüft das zuständige Gesundheitsamt. Die
körperliche Eignung wird zudem in einer gesonderten
Sportprüfung getestet.
Bewerbung
Für das Auswahlverfahren können Sie sich jedes Jahr von Februar bis
Anfang Mai über den Online-Antrag des Landespersonalausschusses anmelden.
Eine
schriftliche Bewerbung ist erst nach dem Auswahlverfahren notwendig! Wenn Sie
aufgrund der im Auswahlverfahren erreichten Platzziffer für die Einladung zu
einem persönlichen Vorstellungsgespräch in Frage kommen, werden Sie von der
Bayerischen Justizvollzugsschule benachrichtigt und zur Einreichung aller
notwendiger Unterlagen aufgefordert.
Das
Internetportal des
Justizvollzugs bietet Ihnen umfassende Informationen über den Allgemeinen
Vollzugsdienst und Kontaktadressen für etwaige Rückfragen.