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Außerbayerische Schulabschlüsse für Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und im Allgemeinen Vollzugsdienst

Qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule

Die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen differenzieren den Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule und erteilen bei bestimmten Leistungen oder aufgrund einer zusätzlichen Leistungsfeststellung einen qualifizierenden Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule. Dieser wird in den genannten Ländern gegenseitig anerkannt, d. h. mit einem qualifizierenden Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule aus diesen Bundesländern erfüllen Sie die schulischen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Justizvollzugsdienst in Bayern.

Mittlerer Schulabschluss

Der Mittlere Schulabschluss wird in der Mehrzahl der Länder als Realschulabschluss bezeichnet, in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen als Fachoberschulreife, in Mecklenburg-Vorpommern als Mittlere Reife (ab dem Schuljahr 2007/2008), in Rheinland-Pfalz als Qualifizierter Sekundarabschluss I, im Saarland als Mittlerer Bildungsabschluss.
Der erweiterte Hauptschulabschluss und die erweiterte Berufsbildungsreife beinhalten jedoch keinen mittleren Schulabschluss, reichen also für einen Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in Bayern nicht aus!

Mittlerer Schulabschluss über Berufsausbildung

Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist einem mittleren Schulabschluss gleichzusetzen, wenn

  • die Berufsschule erfolgreich besucht und im Abschlusszeugnis ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wurde,
  • der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz / Handwerksordnung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorliegt und
  • ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachgewiesen werden.
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