Willkommen
auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Bayerischen
Landespersonalausschusses.
Die Aufgabe des Bayerischen Landespersonalausschusses (LPA) und seiner
Geschäftsstelle ist es, die einheitliche und gerechte Durchführung der
beamtenrechtlichen Vorschriften bei allen öffentlichen Dienstherren im Freistaat
Bayern sicherzustellen. Vor allem bei Entscheidungen über die Einstellung und
Beförderung von Beamtinnen und Beamten sollen alle sachfremden Einflüsse
ausgeschlossen werden.
Wir beraten die kommunalen und staatlichen Dienststellen bei beamtenrechtlichen
Fragen, klären die Erfolgsaussichten von Anträgen an den LPA und sind bei der
Erstellung sachdienlicher Anträge behilflich.
Darüber hinaus führen wir die Auswahlverfahren für Berufseinsteiger in die
Laufbahnen des mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienstes durch. Diese
Verfahren sind der Schlüssel zu den Ausbildungsplätzen bei zahlreichen
staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen in Bayern.
Auf unserer Internetseite haben wir alle wichtigen Informationen zu unseren
Tätigkeitsbereichen für Sie zusammengestellt. Während der Anmeldezeiträume
können Sie einfach und papierlos mit dem Online-Antrag
die Zulassung zu den Auswahlverfahren beantragen.
Innerhalb des Bayerischen Behördennetzes bieten wir Hinweise, Verordnungstexte
und das Formblatt für einen Antrag an den LPA für Behörden an.
Dr. Rainer Scholle
Generalsekretär
Inhaltsübersicht (für Browser ohne Frameunterstützung)
Landespersonalausschuss:
Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter / Beamtin des mittleren
Dienstes:
Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter / Beamtin des gehobenen
Dienstes:
|